Ab welchem Alter macht eine Zahnspange wirklich Sinn?

Ab welchem Alter macht eine Zahnspange wirklich Sinn?

Beinahe fünfzig Prozent aller Kinder müssen zum Kieferorthopäden. Die Gründe für die Zahnfehlstellung sind vielfältig, während einige Kinder mit angeborenen Fehlstellungen kämpfen, haben andere Kinder die Fehlstellung quasi selbst verursacht, durch Daumenlutschen oder Nägelkauen. Die Aufklärung der Eltern durch die Ärzte über die Gründe, die Wichtigkeit der Behandlung und die Kosten, ist oft kurz. Sie können nur schwer abschätzen, ob es sich bei der Fehlstellung eher um ein kosmetisches oder ein gesundheitliches Problem handelt. Ebenfalls schwer einzuschätzen ist, ob der Zeitpunkt einer kieferorthopädischen Behandlung der richtige ist und ob die Entwicklung des Kiefers weit genug fortgeschritten ist.

Zahnspange ja – aber wann?

In erster Linie ist die Schwere der Fehlstellung entscheidend für den Beginn der Behandlung. Im Durchschnitt beginnt eine kieferorthopädische Behandlung circa im Alter von zehn Jahren. Allerdings hängt der Start auch von dem Zeitpunkt des Durchbruchs aller bleibender Zähne ab. Bei einigen Fehlstellungen wird bereits mit der Behandlung begonnen, während auf die bleibenden Zähne gewartet wird. Doch dies geschieht nur in Ausnahmefällen, da die Behandlung durch die Wartezeit verlängert und damit verteuert wird. Bei bestimmten Fehlstellungen, die aus einer Kieferfehlstellung resultieren, kann mit der Behandlung bereits beim Milchzahngebiss begonnen werden, um die bleibenden Zähne in die richtige Richtung zu lenken. Es gibt jedoch auch den umgekehrten Fall, in welchem erst im fortgeschrittenen Teenageralter mit dem Einsatz einer Zahnspange begonnen wird, weil der Kiefer des Kindes noch zu schmal und nicht genügend ausgereift ist, um alle Zähne so aufnehmen zu können, wie dies erwünscht ist.

Ab wann zahlt die Krankenkasse?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Zahnspange je nach Schweregrad der Fehlstellung und nicht unbedingt nach dem Alter des Kindes. Dafür wurde ein Abstufungssystem mit fünf verschiedenen Stufen eingeführt. Die Krankenkasse muss nach diesem System bei den Stufen eins und zwei noch nicht zahlen und erst ab der Stufe drei die Kosten übernehmen. Da viele Einstufungen subjektiv sind, ist es durchaus zu empfehlen im Zweifel mit dem Kind zu einem weiteren Kieferorthopäden zu gehen und sich eine zweite Meinung einzuholen, denn es geht schließlich nicht nur um finanzielle Belange, sondern ebenfalls um die Zukunft des Kindes und seine Gesundheit.

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One Comment

  1. Max Liebig 26. Juli 2013 at 09:11 - Reply

    Ich habe auch schon öfter gehört, dass Fingernägelkauen sich negativ auf die Zahnstellung auswirken kann. Was ich auch gehört habe ist, dass viele Kinder aufhören Nägel zu kauen, sobald sie eine feste Zahnspange bekommen.

    Das ganze ist dennoch sehr bedenklich.

    Viele Grüße
    Max

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